Gegen die Abrechnung kann innerhalb von 1 Monat begründeter schriftlicher Einspruch eingelegt werden.
Sollte ein Antrag abgeleht werden, so ist die Begründung auf der Abrechnung zu beachten.
Fehlen Unterlagen, so setzten wir eine großzügige Frist an, in der die nötigen Unterlagen nachgereicht werden können.
Sollte es dennoch Anlass zur Beschwerde geben, so können Sie sich an den Vorstand des Stadtjugendring Lünen wenden. Der Vorstand wird dann zusammen mit Vertretern der Stadt Lünen eine entgültige Entscheidung treffen.