Antrag

1. Schulung / Maßnahme anzeigen

Um eine Förderung der Maßnahmen zu gewährleisten, muss diese bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim Stadtjugendring Lünen e.V. angezeigt werden.

Lüner Förderplan

2. Anträge komplett ausfüllen

Für jede bewilligte Beihilfe ist ein Verwendungsnachweis und Qualifikationsnachweis zu erbringen. Die rechtsverbindliche Unterschrift ist entweder von einer/m Zeichnungsberechtigten, des Jugendverbandes/-vereines, dessen Zentralstelle oder des außerörtlichen Jugendverbandes/-vereins zu leisten, um damit die Richtigkeit der geforderten Angaben zu bestätigen.

Bei Maßnahmen der Positionen I. und II. ist zusätzlich die Unterschrift des Leiters/der Leiterin der Maßnahme auf dem Verwendungsnachweis zu erbringen.

(…)

Der vollständige Verwendungsnachweis ist bis spätestens drei Monate nach Beendigung der Maßnahme beim Stadtjugendring Lünen e.V. einzureichen, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes bestimmt ist.

Lüner Förderplan