Zuschüsse können nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden. Eine Überförderung ist nicht zulässig. Bei mehrfach Förderung sind die Mittel des Stadtjugendringes Lünen e.V. nachrangig zu gewähren.
Eine Beihilfe kann nur gezahlt werden, soweit noch Haushaltsmittel verfügbar sind und ausgezahlt werden dürfen. Ist die Gesamtsumme der nach dem LFP möglichen Beihilfe höher als die noch vorhandenen Haushaltsmittel, erfolgt eine prozentuale Kürzung der Beihilfen.
Ein Rechtsanspruch auf Beihilfe und Auszahlung besteht nicht!
Nein, eine Antragsstellung per Telefax (Fax) oder Mail sind nicht vorgesehen.
Nein, eine Antragsstellung per Mail oder Telefax (Fax) sind nicht vorgesehen.
Eingereicht werden müssen bei Anträgen nach LFP I oder LFP II:
- den Antrag nach LFP I / II
- eine vollständig und von allen Teilnehmenden unterschriebenen Teilnehmendenliste
- eine Aufenthaltsbestätigung (nur bei LFP II)
Zu finden sind entsprechende auszufüllenden Unterlagen unter Formulare.
Die häufigsten Fehler die zu einer Ablehnung führen und demnach keine Förderung erfolgt, bei z.B.:
- Nicht vollständig ausgefüllte Formulare
- Teilnehmendenliste auf einer Blanco-Seite
- Ausgefüllt mit Buntstift und/oder Bleistift
- Nicht lesbar
- Veränderte Listen und Anträge
Einen Antrag auf Beihilfe können die verschiedenen Jugendverbände und -vereine der Stadt Lünen beantragen; sie kann aber auch von einem außerörtlichen Jugendverband/ -verein beantragt werden, soweit Lüner Teilnehmende an der jeweiligen Maßnahme beteiligt sind.
Das gesamte Antragsblatt vollständig ausfüllen:
- Ist die Kopfzeile gut lesbar ausgefüllt? (Art der Maßnahme, alle Daten, Trägerangaben und Stempel)
- Sind Namen, Altersangaben und Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße) vollständig und gut lesbar?
Der Teilnehmerbogen ist vollständig und gut lesbar auszugefüllen:
- Haben alle Teilnehmenden eigenhändig mit Vor- und Zuname unterschrieben?
(Wir gehen davon aus, dass Teilnehmende ab dem 10. Lebensjahr mit Vor- und Zunamen unterschreiben können. Der Vornamen alleine wird nicht akzeptiert, eine Förderung ist dann nicht möglich. „i. V.“ oder „i. A.“ kann nicht anerkannt werden) - Hat die verantwortlich leitende Person auf jeder Teilnehmendenliste unterschrieben?
- Sind alle Mitarbeitende bzw. leitende Personen der Maßnahme gekennzeichnet und wahrheitsgemäß eingruppiert worden? (z. B. L = leitende Person, M = mitarbeitende Person sowie 1=Helfer, 2=Basis, 3=Fortgeschritten, 4=Profi; Beispiel: „M3“ für Mitarbeitende Person, Fortgeschritten).
- Sind die zu fördernden Teilnehmende mit „Z“ eingetragen und die entsprechenden Anlagen/Bestätigungen als Kopie beigefügt? Ohne entsprechende Unterlagen ist eine Förderung nicht möglich.
Anträge bzw. alle Unterlagen müssen vollständig bis 3 Monate nach der Maßnahme beim Stadtjugendring Lünen vorliegen.
Der Stadtjugendring Lünen, kurz SJR genannt, setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern/Vertreterinnen der in Lünen ansässigen anerkannten Jugendverbänden, der Stadt Lünen und beratenden Mitgliedern.
Derzeit sind das:
- AEJ (Arbeitsgemeinschaft Ev. Jugend Lünen)
- Katholische Jugend Lünen
- Sportjugend Lünen
- THW (Technisches Hilfswerk Lünen)
- Stadt Lünen Fachbereich Jugend und Erziehung
- Beratende Mitglieder
In den LFP II Abrechnungen werden die Tage wie folgt berechnet:
Ausserhalb Lünen: Erster und letzter Tag zählen als Anreise- und Abreisetag.
Somit wird hier 1 Tag berechnet.
Innerhalb Lünen: Erster und letzter Tag zählen als vollständiger Tag.
Somit werden hier 2 Tage berechnet.
Gegen die Abrechnung kann innerhalb von 1 Monat begründeter schriftlicher Einspruch eingelegt werden.
Sollte ein Antrag abgeleht werden, so ist die Begründung auf der Abrechnung zu beachten.
Fehlen Unterlagen, so setzten wir eine großzügige Frist an, in der die nötigen Unterlagen nachgereicht werden können.
Sollte es dennoch Anlass zur Beschwerde geben, so können Sie sich an den Vorstand des Stadtjugendring Lünen wenden. Der Vorstand wird dann zusammen mit Vertretern der Stadt Lünen eine entgültige Entscheidung treffen.
Die Adresse lautet:
Stadtjugendring Lünen – Geschäftsstelle
Kranichweg 8
44534 Lünen
Bitte NICHT die Adresse unseres Tagungsortes, die Stadt-Insel Lünen, benutzen.