Eingereicht werden müssen bei Anträgen nach LFP I oder LFP II:
- den Antrag nach LFP I / II
- eine vollständig und von allen Teilnehmenden unterschriebenen Teilnehmendenliste
- eine Aufenthaltsbestätigung (nur bei LFP II)
Zu finden sind entsprechende auszufüllenden Unterlagen unter Formulare.