Zuschüsse können nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden. Eine Überförderung ist nicht zulässig. Bei mehrfach Förderung sind die Mittel des Stadtjugendringes Lünen e.V. nachrangig zu gewähren.
Eine Beihilfe kann nur gezahlt werden, soweit noch Haushaltsmittel verfügbar sind und ausgezahlt werden dürfen. Ist die Gesamtsumme der nach dem LFP möglichen Beihilfe höher als die noch vorhandenen Haushaltsmittel, erfolgt eine prozentuale Kürzung der Beihilfen.
Ein Rechtsanspruch auf Beihilfe und Auszahlung besteht nicht!